Allgemeine Geschäftsbedingungen

KR@TZ IT Service, Weidenweg 5, D-35327 Ulrichstein

Stand 01.01.2020

1. Vertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung ohne vorherige Auftragsbestätigung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande. Sämtliche Verträge richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Abweichenden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen sowie die Verwendung entgegenstehender Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Lieferumfang und Lieferzeit, Transportschäden
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben. Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- oder Lieferfristen haften wir, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet. Transportschäden werden im Rahmen unserer Transportversicherung nur ersetzt, wenn der Schaden dem Transporteur spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Ablieferung der Ware oder bei verdeckten Schäden nach Erkennbarkeit des Schadens schriftlich angezeigt wird.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Computersystemen, Geräten, Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Besteller. Der Besteller trägt alle Transportkosten ab Lager. Auf alle von uns ausgelieferten Waren wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Das Anliefern und Aufstellen von Geräten durch uns, sowie die Anleitung von Bedienungspersonal, erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Kosten solcher Service-Leistungen berechnen wir gemäß unserer aktuellen Preisliste.

4. Zahlung
Zahlungen haben innerhalb von 7 Tagen netto zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 7 Tagen netto zu zahlen. Erstbesteller und Neukunden zahlen ausschließlich bar, oder per Nachnahme bzw. Vorkasse. Bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits kann Vorkasse verlangt werden. Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten. Bei Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers. Bei einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt worden.

5.Widerrufs- und Rückgaberecht
Sie sind an Ihren Auftrag nicht mehr gebunden, wenn Sie ihn binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Die Waren müssen ordnungsgemäß und sauber verpackt versandt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

KR@TZ IT Service
Retourendienst
Weidenweg 5
D-35327 Ulrichstein Wohnfeld

Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten und Sie sind verpflichtet unsere Lieferung oder Teile davon auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei Artikeln, deren Preis geringer als 40,00 € ist, tragen Sie als Kunde die Kosten der Rücksendung.
Sobald die zurückgeschickte Ware bei uns eingegangen ist, erhalten Sie dann Ihre geleistete Zahlung zuzüglich Ihrer Versandkosten (nur über 40,00 Euro Warenwert) von uns zurück.

Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für:

6. Softwarelizenzen
Der Besteller darf Softwareprodukte, die er von uns bezieht, wie auch die Dokumentation nur aufgrund einer Softwarelizenz nutzen, die von uns erteilt wird. Ein Softwarelizenzvertrag kommt zustande, wenn wir den Antrag des Bestellers, eine Softwarelizenz zu erteilen, schriftlich annehmen.

Die Softwarelizenz ist nicht ausschließlich, darf nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung übertragen werden und berechtigt nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen. Die lizenzierte Software darf nur auf der Zentraleinheit oder Systemkonfiguration betrieben werden, deren Seriennummer im von uns ausgestellten Lizenz-Zertifikat oder im Antrag des Bestellers auf Erteilung einer Lizenz oder in dem vom Besteller ausgefüllten Lizenz-Registrierschein angegeben ist („Lizenzierte Anlage“). Sollte die Seriennummer im Einzelfall nicht in der vorgesehenen Art und Weise dokumentiert sein, gilt die Zentraleinheit oder Systemkonfiguration als Lizenzierte Anlage, auf der die lizenzierte Software zuerst betrieben worden ist. Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist. Ist es infolge Gerätedefekts unmöglich, die Software auf der Lizenzierten Anlage zu betreiben, darf der Besteller die Software vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit oder Systemkonfiguration betreiben. Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die die dem Kunden gewährte Lizenz nicht umfasst, so darf diese nur aufgrund gesonderter Lizenz genutzt werden. Die Software kann technische Vorkehrungen enthalten, um den Zugang zu solcher nicht lizenzierten Software zu verhindern.

Der Besteller darf die lizenzierte Software nur für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und nur in maschinenlesbarer Form verändern oder mit anderer Software verbinden. Auch als Bestandteil der Adaption bleibt die lizenzierte Software unseren Bedingungen unterworfen.

Der Besteller bringt auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Übermittlungen der Software einen Copyright Vermerk des Urhebers an, wie er auch auf der Originalversion der lizenzierten Software vorhanden ist.

Der Besteller ist verpflichtet, ihm ausgehändigte Softwarelizenz-Registrierscheine innerhalb von dreißig (30) Tagen ausgefüllt an uns zurückzusenden. Er hat ferner Aufzeichnungen zu führen, die die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der Lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Auf Anforderung legt uns der Kunde diese Aufzeichnungen vor.

Der Besteller ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen oder die Software an Dritte weiterzugeben, auch nicht in der Form, dass Dritten die eigene Anlage zur Verfügung gestellt oder Daten für Dritte verarbeitet oder gespeichert werden. Hiervon ausgenommen sind Angestellte und Beauftragte des Bestellers sowie Dritte, die aufgrund einer mit uns getroffenen Vereinbarung die Bestimmungen des Softwarelizenzvertrages anerkannt haben, sowie deren Angestellte und Beauftragte in dem Umfang, wie dies zur Ausübung des übertragenen Nutzungsrechts erforderlich ist.

Der Besteller behandelt sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich. Er darf keine Verfahren anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software bzw. von Hardware- oder Firmware-Implementierungen der Software zu erlangen.

Die Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gewährt und können von uns nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet. Der Besteller kann Software-Zeitlizenzen unter Einhaltung einer Frist von neunzig (90) Tagen zum Ende eines jeden Zahlungszeitraumes schriftlich kündigen. Kündigen wir oder der Besteller, so bezieht sich die Kündigung auf alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Versionen der Software einschließlich der angefertigten Kopien.

Wird der Softwarelizenzvertrag aufgelöst, hat der Besteller die Lizenzzertifikate sowie sämtliche Kopien der überlassenen Versionen der Software, auch soweit sie Bestandteile von Adaptionen sind, zu zerstören und uns dies schriftlich zu bestätigen.

Die Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der jeweils lizenzierten Version.

Sofern wir einen Antrag des Bestellers auf Erteilung einer Softwarelizenz ohne Datenträger schriftlich annehmen, erhält der Besteller hiermit das Recht, eine an ihn für eine andere Lizenzierte Anlage bereits lizenzierte und ihm überlassene Version der Software zum Zwecke des Betriebs auf der in dem vorgenannten Antrag angegebenen Lizenzierten Anlage zu kopieren, zu übermitteln und einzusetzen.

Quellcodes, die vom Urheber zur Lizenzierung freigegeben sind, können nur aufgrund eines gesondert abzuschließenden Quellcodesoftware-Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt werden.

7. Höhere Gewalt
Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg und ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach unserer Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als 8 Wochen an, berechtigt dies auch den Besteller zum Rücktritt, soweit noch nicht geliefert worden ist.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Vollstreckungsmaßnahmen in uns zustehende Sachen und Rechte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

9. Gewährleistung für Hardwareprodukte
Wir gewährleisten dem Besteller, dass die gelieferten Erzeugnisse im Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Mängeln sind, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. Sollte ein Produkt nicht von dieser Beschaffenheit sein, werden wir unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, wobei wir uns die Wahl zwischen beidem vorbehalten. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind jedoch Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, auf von uns nicht autorisierte Nachbesserungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und das mangelhafte Teil einzusenden. Verstößt der Besteller gegen diese Verpflichtung, verliert er sein Recht auf Gewährleistung. Ein Wandlungsrecht (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderungsrecht (Herabsetzung des Kaufpreises) hat der Besteller nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn ein anerkannter Mangel nicht beseitigt wurde und uns der Besteller fruchtlos eine Nachfrist von einem Monat gesetzt hat.

Die Gewährleistungsfrist des Kunden für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, wenn der Kunde Unternehmer ist, oder die Waren für gewerbliche, oder berufliche Zwecke erworben wurden. Ist der Kunde Privatperson, oder wurde die Ware für private Zwecke gekauft, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Wir können die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, wenn wir nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet wurden. Anerkannte Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer Wahl entweder bei uns im Hause oder im Unternehmen des Bestellers. Begleitkosten, wie etwa für Verpackung, Transport etc., trägt der Besteller. Durch die Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren mit Ablauf von 30 Tagen nach Versand bzw. Einbau durch uns.

Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen.

Zum Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung, sind wir nur verpflichtet, wenn
a.) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder

b.) wir eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt haben; für diesen Fall ist die Haftung auf höchstens 1.000 000 Euro für Personen- und Sachschäden bzw. 100.000 Euro für Vermögensschäden und solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war.

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind etwaige Schadensersatzansprüche gemäß vorstehenden Abschnitten wie folgt eingeschränkt:
a.) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.

b.) Jede Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den uns bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.

c.) Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit der Kunde diese in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mitvertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

d.) Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.

e.) Sind nach den vorstehenden Absätzen Schadensersatzansprüche eingeschränkt oder ausgeschlossen, so gilt dies auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von uns. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.

10. Gewährleistung für Softwareprodukte

Wir gewährleisten, dass lizenzierte Softwareprodukte die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen, die in der zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen „Software Product Description“ (Software-Produktbeschreibung) für die betreffenden Softwareprodukte enthalten sind. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der „Software Product Description“ stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

Sollten bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der „SoftwareProduct Description“ nicht erfüllt sein, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, gegebenenfalls in Form der Lieferung einer neuen Version oder Rücknahme der Software gegen Erstattung bereits geleisteter Lizenzgebühren.

Kein Gewährleistungsanspruch besteht für nicht von uns gelieferte bzw. nicht in Einklang mit Abschnitt 6 erstellte Softwarekopien. Dasselbe gilt für Software, die auf einem Computersystem betrieben wird, das nicht die Mindest-Hardwarekonfiguration und Softwareausstattung gemäss der „Software Product Description“ aufweist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 24 Monate ab erfolgter Installation, sofern diese von uns vorgenommen wurde, ansonsten ab Lieferung.

Im übrigen gelten die unter Punkt 9 aufgeführten Bestimmungen.

11. Patente, Ausfuhrbestimmungen
Sollte ein Dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzungen übernehmen wir nicht.

Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind uns angemessen zu bevorschussen.

Werden von uns gelieferte Erzeugnisse vom Besteller exportiert, so hat der Besteller bei der Ausfuhr die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, bei Wiederausfuhr von Waren US-amerikanischen Ursprungs auch die entsprechenden amerikanischen Vorschriften.

12. Datenschutz
Siehe gesonderte Datenschutzerklärung.

13. Warenzeichen
Die mit ® gekennzeichneten Produkte sind eingetragene Warenzeichen der entsprechenden Firmen. Die mit TM gekennzeichneten Produkte sind Warenzeichen der entsprechenden Firmen.

Die auf unseren Seiten angegebenen Firmennamen und Warenzeichen werden ohne Verletzung des Sinninhaltes des jeweiligen Produktes verwendet. Nicht angegebene Warenzeichen- Kennzeichnungen an Produkten sind ohne Absicht auf Unterlassung der Kennzeichnung eingetragen.

14. Preise für Dienstleistungen
Die Tätigkeit wird nach Aufwand berechnet zu einem Stundensatz von Euro 60,00 + MwSt.
Abweichende Stundensätze müssen gesondert vereinbart werden.
Ohne weitere Vereinbarung gilt der Stundensatz

Festpreise, die die zeitbezogene Abrechnung ersetzen müssen gesondert vereinbart werden.
Die Preise für Webdesign und -hosting entnehmen Sie bitte unserer aktuellen WEB-Preisliste.

15. Zusätzliche Kosten
Grundsätzlich findet die Tätigkeit in den Räumen des Auftragnehmers statt.
Die Tätigkeit kann außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers durchgeführt werden.
Der Auftraggeber trägt die Kosten von Unterbringung und Fahrten.
Kosten für Unterbringung und Fahrten werden direkt mit dem jeweiligen Mitarbeiter verrechnet.
Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.
Einarbeitungszeiten gelten als Arbeitszeiten.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Besteller kann uns gegenüber bestehende Ansprüche nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.

Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

Erfüllungsort ist Ulrichstein. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Giessen und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.